Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Anfragen, Angebote und Verträge zwischen Dorian Keller (nachfolgend "Anbieter" oder "OnlineBestattung.ch") und natürlichen oder juristischen Personen, welche die Vermittlung und Koordination einer direkten Kremation in Auftrag geben (nachfolgend "Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Leistungsumfang
Der Anbieter koordiniert direkte Kremationen ("Direktkremation ohne Trauerfeier") in der Region Bern (Stadt Bern und nähere Agglomeration, derzeit PLZ 3000–3098). Anfragen aus anderen Regionen werden auf eine Warteliste aufgenommen. Die Standardleistung umfasst:
- Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort innerhalb des Servicegebiets
- Bereitstellung eines Standardsargs aus weichem Holz (gemäss Vorgaben des Krematoriums Bern)
- Würdiges Einsargen (Standard: in vorhandener Privatkleidung)
- Überführung zum Krematorium Bern
- Durchführung der Kremation
- Bereitstellung einer Standardurne
- Übergabe der Urne am Krematorium oder optional Versand (gegen Aufpreis)
- Anmeldung des Todesfalles beim zuständigen Zivilstandsamt und Koordination mit dem Krematorium
Die physische Durchführung der Bestattungsleistungen (Abholung, Einsargen, Transport) erfolgt durch einen lokalen, sorgfältig ausgewählten Bestattungspartner in der Region Bern. Der Anbieter tritt dabei als Koordinator und alleinige Ansprechperson für den Auftraggeber auf.
Nicht im Festpreis enthalten sind insbesondere: die ärztliche Todesbescheinigung (wird vom Arzt/Spital ausgestellt und direkt mit den Angehörigen abgerechnet) sowie Trauerfeiern, Todesanzeigen, Blumenschmuck und Ähnliches. Die Bestellung der Todesurkunde beim Zivilstandsamt ist im Festpreis enthalten.
Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail und die anschliessende ausdrückliche Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber (in Textform per E-Mail genügt) zustande.
Der Anbieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Verfügbarkeit eines geeigneten Bestattungspartners in der Region nicht gewährleistet werden kann.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Festpreis für die Standard-Direktkremation in der Region Bern beträgt CHF 2'490. Im Festpreis enthalten sind die unter "Leistungsumfang" aufgeführten Standardleistungen.
Auf der Website angegebene Aufpreise für Zusatzleistungen (z.B. Bestattungshemd, Versand der Urne) gelten verbindlich. Hinzu kommen ggf. Aufpreise für besondere Umstände, namentlich:
- Verstorbene über 100 kg / 190 cm: XL-Sarg auf Anfrage, individuelle Offerte
- Sterbeort ausserhalb des aktuellen Servicegebiets: nach individueller Prüfung
- Übertragbare Krankheiten: ggf. Aufpreis für besondere Schutzmassnahmen
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Solange der Anbieter nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (Jahresumsatz unter CHF 100'000), wird keine MwSt. ausgewiesen. Sobald die MwSt.-Pflicht eintritt, wird die MwSt. zusätzlich ausgewiesen — der Bruttopreis für den Kunden bleibt dabei unverändert, soweit nicht anders kommuniziert.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Zahlbar per Banküberweisung (QR-Rechnung), Twint oder Kreditkarte. Der Anbieter behält sich vor, die Erbringung der Leistungen vom Eingang der Zahlung abhängig zu machen. Bei Banküberweisung gilt die Zahlung mit Eingang auf dem Konto des Anbieters als geleistet (in der Regel am Folgewerktag).
Die Bearbeitung aller Formalitäten (Todesmeldung Zivilstandsamt, Meldung Wohngemeinde, Kremationsauftrag sowie Bestellung der Todesurkunde) ist im Festpreis enthalten und verursacht keine zusätzlichen Gebühren für den Auftraggeber.
Berechtigung des Auftraggebers / Legitimation
Aufträge zur Kremation dürfen nur von bestattungsberechtigten Personen erteilt werden. Bestattungsberechtigt sind in der Schweiz nach gefestigter Praxis in absteigender Reihenfolge insbesondere: Ehegatte oder eingetragene/r Partner/in, Kinder, Eltern, Geschwister, weitere Verwandte sowie schriftlich Bevollmächtigte. Steht ein/e nähere/r Angehörige/r zur Verfügung, kann ein/e entferntere/r Angehörige/r nicht ohne dessen/deren Zustimmung wirksam einen Kremationsauftrag erteilen.
Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des Auftrags ausdrücklich, dass er gemäss der vorgenannten Reihenfolge zur Auftragserteilung berechtigt ist und dass keine näher verwandte oder vorrangig berechtigte Person der Kremation widerspricht.
Zur Legitimation fordert der Anbieter nach Auftragseingang in jedem Fall folgende Unterlagen per E-Mail an: Kopie eines amtlichen Ausweises des Auftraggebers, Kopie eines amtlichen Ausweises der verstorbenen Person sowie die ärztliche Todesbescheinigung. Im Falle einer Bevollmächtigung ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht beizubringen. Der Anbieter ist berechtigt, die Auftragsabwicklung bis zum Erhalt dieser Unterlagen zurückzustellen.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber den Auftrag entgegen der vorgenannten Berechtigungsordnung oder unter falschen Angaben erteilt hat.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Dokumente, Informationen und Erklärungen unverzüglich und vollständig beizubringen. Dies umfasst insbesondere:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalien und letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Verwandtschaftsverhältnis, Vollmacht, Testamentsvollstreckung o.ä.)
- Erklärungen gegenüber Zivilstandsamt und Bestattungsamt der Wohngemeinde
- Schriftliche Auftragserteilung an den Anbieter
Wurde im Buchungsformular angegeben, dass eine eigene Kleidung für die verstorbene Person vorhanden sei, sich vor Ort jedoch keine geeignete Kleidung findet, so verrechnet der Anbieter das Bestattungshemd inkl. Einkleiden zum Standardpreis (CHF 75) nachträglich.
Verzögert sich die Auftragsabwicklung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere verspätete Beibringung von Dokumenten, fehlende behördliche Erklärungen, verspätete Zahlung), so trägt der Auftraggeber sämtliche dadurch zusätzlich entstehenden Kosten. Hierzu zählen insbesondere Kühlraum- und Lagergebühren des Krematoriums oder Spitals (typischerweise CHF 50.– bis CHF 150.– pro Tag), Mehraufwand für erneute Disposition sowie zusätzliche Transport- oder Verwaltungskosten.
Der Anbieter wird den Auftraggeber bei absehbaren Verzögerungen unverzüglich informieren.
Stornierung und Rücktritt
Vor Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung kann die Anfrage jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden.
Nach Vertragsschluss ist eine Stornierung jederzeit möglich. Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich angefallene Drittkosten (insbesondere Krematoriumsgebühren, Transportkosten, Sarg- und Urnenkosten, Behördengebühren) sind dem Anbieter in vollem Umfang zu vergüten. Zusätzlich kann der Anbieter eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit und Natur der Leistung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Leistungserbringung unverzüglich nach Vertragsschluss aufgenommen wird. Ein gesetzliches Widerrufsrecht (sofern anwendbar) erlischt damit gemäss Art. 40f Abs. 2 OR.
Haftung
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in solchen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des konkreten Auftragsvolumens.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch Dritte (insbesondere Krematorien, Spitäler, Behörden, Zustelldienste, Transportunternehmen) oder durch höhere Gewalt verursacht werden, sofern den Anbieter daran kein eigenes Verschulden trifft.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ideelle Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten werden ausschliesslich zum Zweck der Auftragsdurchführung verarbeitet und an die mit der Durchführung beauftragten Bestattungspartner sowie zuständige Behörden weitergegeben. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
Änderungsvorbehalt
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bestehende Aufträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Fassung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters in Zürich. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben vorbehalten.